Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der SaaS-Plattform Claero · Stand: 19.07.2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen IT Service David Weist, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Software-as-a-Service-Lösung Claero (nachfolgend „SaaS-Plattform“ oder „Dienst“).
- Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
- Die SaaS-Plattform wird ausschließlich über das Internet (Browser) bereitgestellt. Eine lokale Installation beim Kunden findet nicht statt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen den Parteien, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Anbieter stellt dem Kunden die SaaS-Plattform Claero während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters (claero.de) sowie ggf. aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen.
- Der Anbieter erbringt seine Leistungen am Übergabepunkt zum öffentlichen Internet (Rechenzentrum des Hosting-Anbieters). Für die Internetverbindung des Kunden und die Eignung seiner Endgeräte und Browser ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Der Anbieter ist berechtigt, die SaaS-Plattform im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung zu ändern und anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der wesentliche Leistungsumfang nicht eingeschränkt wird.
- Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der SaaS-Plattform an, schuldet jedoch keine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorangekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Ein gesondertes Service Level Agreement besteht nicht.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
- Die Registrierung eines Kontos ist unentgeltlich. Der entgeltliche Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss des Bestellvorgangs für ein Abonnement über den Zahlungsdienstleister des Anbieters zustande.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
- Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Der Anbieter darf darauf vertrauen, dass Handlungen, die unter dem Kundenkonto vorgenommen werden, vom Kunden autorisiert sind. Der Kunde stellt sicher, dass auch von ihm eingeladene Team-Mitglieder diese Pflichten einhalten.
§ 4 Nutzungsrechte
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS-Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
- Der Kunde darf die SaaS-Plattform ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Die Bereitstellung von Formular-Links an die eigenen Mandanten des Kunden ist bestimmungsgemäßer Teil des Dienstes und bedarf keiner gesonderten Zustimmung. Eine darüber hinausgehende Weiterverfügbarmachung an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform gestattet.
- Der Kunde darf die SaaS-Plattform nicht über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus nutzen, insbesondere die SaaS-Plattform nicht dekompilieren, zurückentwickeln (Reverse Engineering) oder auf sonstige Weise versuchen, den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht nach §§ 69a ff. UrhG zwingend zulässig ist.
- Alle Rechte an der SaaS-Plattform, einschließlich aller Weiterentwicklungen und Anpassungen, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die SaaS-Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze und dieser AGB zu nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine rechtswidrigen Inhalte über die SaaS-Plattform speichern, verarbeiten oder verbreiten.
- Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner in der SaaS-Plattform gespeicherten Daten selbst verantwortlich, soweit ihm hierfür Exportfunktionen (insbesondere PDF-Downloads) zur Verfügung stehen.
- Der Kunde wird dem Anbieter Störungen oder Mängel unverzüglich anzeigen und dabei die ihm bekannten Informationen übermitteln, die für die Analyse und Behebung zweckdienlich sind.
- Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der SaaS-Plattform (insbesondere aktueller Webbrowser, stabile Internetverbindung) auf eigene Kosten sicherzustellen.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm hinterlegten Kontaktdaten seiner Mandanten (E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer) zutreffend sind und er zu deren Verwendung im Rahmen des Dienstes berechtigt ist.
§ 6 Preise und Zahlung
- Die aktuellen Preise ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Website des Anbieters (claero.de). Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Abonnement umfasst die in der Preisübersicht ausgewiesene Anzahl inkludierter Nutzerkonten. Für jedes darüber hinausgehende Nutzerkonto fällt ein zusätzliches nutzerbezogenes Entgelt gemäß Preisübersicht an. Maßgeblich ist die Anzahl der in der Kanzlei des Kunden angelegten Nutzerkonten.
- Fügt der Kunde während eines laufenden Abrechnungszeitraums zusätzliche Nutzerkonten hinzu, wird das nutzerbezogene Entgelt hierfür zeitanteilig ab dem Zeitpunkt des Hinzufügens berechnet und mit der nächsten Rechnung abgerechnet. Entfernt der Kunde Nutzerkonten während eines laufenden Abrechnungszeitraums, erfolgt keine — auch keine anteilige — Erstattung bereits berechneter Entgelte; die Verringerung wird ab dem folgenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt.
- Die Abrechnung der Abonnementgebühren erfolgt je nach gewähltem Abrechnungszeitraum monatlich oder jährlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Zahlung wird zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums automatisch über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Nutzungsabhängige Entgelte (insbesondere der SMS-Versand für die SMS-Identifikation und SMS-Erinnerungen) werden nach tatsächlichem Verbrauch nachträglich mit dem jeweils folgenden Abrechnungszeitraum abgerechnet.
- Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt (per E-Mail und über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters).
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.
- Schlägt der Einzug der Vergütung fehl und gleicht der Kunde den Rückstand auch nach Ankündigung nicht aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur SaaS-Plattform vorübergehend zu sperren, bis die Rückstände ausgeglichen sind. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum zu ändern. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt sind.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr), sofern es nicht gekündigt wird. Der Kunde kann das Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen — über das Kundenportal in den Einstellungen oder in Textform (E-Mail genügt). Bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums bleibt der Zugang bestehen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, oder wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm benötigten Dokumente (insbesondere Zusammenfassungen und Signaturprotokolle) vor Vertragsende über die bereitgestellten Downloadfunktionen zu exportieren. Darüber hinaus stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende seine Daten in einem maschinenlesbaren Standardformat unentgeltlich zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, die Kundendaten unwiderruflich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters entgegenstehen.
- Löscht der Kunde sein Konto bzw. seine Kanzlei selbst über die dafür vorgesehene Funktion, werden sämtliche Daten einschließlich aller Dokumente und Dateien sofort und unwiderruflich gelöscht; der Anbieter bewahrt keine Kopien auf.
- Mit Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der SaaS-Plattform.
§ 8 Elektronische Signatur und Aufbewahrung
- Die SaaS-Plattform ermöglicht die Einholung fortgeschrittener elektronischer Signaturen (FES) im Sinne von Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS). Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) sind nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die FES für den jeweiligen Verwendungszweck ausreichend ist, insbesondere ob für das konkrete Dokument gesetzliche Schriftformerfordernisse bestehen.
- Die signierten Dokumente (Zusammenfassung und Signaturprotokoll) tragen ihre kryptografischen Prüfmerkmale in sich und sind unabhängig von der SaaS-Plattform verifizierbar. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 257 HGB, § 147 AO, § 66 StBerG) treffen den Kunden. Die SaaS-Plattform ist kein Archivsystem; der Kunde hat signierte Dokumente herunterzuladen und eigenverantwortlich aufzubewahren.
§ 9 Mängelansprüche
- Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist.
- Ein Mangel liegt vor, wenn die SaaS-Plattform die vereinbarte Funktionalität nicht oder nicht im Wesentlichen erfüllt. Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung stellen keinen Mangel dar.
- Ansprüche des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass der Mangel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar ist und der Kunde den Mangel unverzüglich unter Beschreibung der Symptome und Umstände angezeigt hat.
- Im Falle eines Mangels ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels, Umgehung des Mangels (Workaround) oder Bereitstellung einer aktualisierten Version erfolgen. Die Nacherfüllung kann auch durch elektronische Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen.
- Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Fristsetzung fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag kündigen.
- Kein Mangel liegt vor bei: (a) Störungen durch nicht kompatible Browser, Betriebssysteme oder Drittanwendungen des Kunden; (b) unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden; (c) Störungen der Internetverbindung des Kunden; (d) Änderungen oder Eingriffen des Kunden in die SaaS-Plattform.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorschreibt.
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen, haftet der Anbieter unbeschränkt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Falle der Haftung nach Nr. 3 ist die Haftung je Schadensfall auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis an den Anbieter gezahlte Nettovergütung begrenzt. Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns sind in diesem Fall ausgeschlossen.
- Im Falle eines Datenverlustes haftet der Anbieter nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
- Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG.
- Die Datenschutzerklärung des Anbieters ist unter claero.de/datenschutz einsehbar.
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Mandantendaten), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV wird bei der Einrichtung des Kontos digital abgeschlossen und ist jederzeit in den Einstellungen der SaaS-Plattform abrufbar.
- Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen Unterauftragnehmer ein, die im AVV (Anhang B) sowie in der Datenschutzerklärung aufgeführt sind. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor Beauftragung eines neuen Unterauftragnehmers.
§ 12 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.
- Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
- Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
§ 13 Datenportabilität und Anbieterwechsel
- Der Kunde kann seine in der SaaS-Plattform gespeicherten Dokumente jederzeit während der Vertragslaufzeit über die bereitgestellten Downloadfunktionen (PDF) exportieren. Darüber hinaus stellt der Anbieter auf Anfrage einen Export der Kundendaten in einem maschinenlesbaren Standardformat bereit.
- Der Anbieter unterstützt den Kunden bei einem Anbieterwechsel im Rahmen des Zumutbaren.
- Der Anbieter erhebt keine zusätzlichen Gebühren für den Export von Kundendaten im Rahmen eines Anbieterwechsels.
§ 14 Gerichtsstand, Rechtswahl
- Die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
- Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern. Der Kunde wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und des Schweigens hinweisen.
Fragen zu diesen AGB? Kontaktieren Sie uns unter kontakt@claero.de.